Compliance und Risikomanagement

Unsere COMPLIANCE-GRUNDSÄTZE

Orientierung für rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln der ZH-Security GmbH
Die ZH-Security GmbH steht seit Jahren für Zuverlässigkeit, Fairness und Professionalität. Durch klare Wertevorstellungen, ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein sowie hochwertige Dienstleistungen hat sich das Unternehmen als geschätzter Partner und anerkanntes Sicherheitsunternehmen im Raum Ostfriesland etabliert. Dieser Anspruch soll auch künftig konsequent verfolgt werden.
Die vorliegenden Compliance-Grundsätze ergänzen unsere Unternehmenswerte – individuell, nachhaltig, fachkundig und erreichbar. Sie bilden den verbindlichen Rahmen für das Verhalten aller Mitarbeitenden und Führungskräfte im Umgang mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vertrauen in unser Unternehmen zu sichern und unsere Reputation dauerhaft zu stärken.

Allgemeine Verhaltensgrundsätze für Mitarbeitende

Alle Mitarbeitenden verpflichten sich dazu,

  • sämtliche geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen einzuhalten
  • arbeitsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltauflagen sowie Datenschutzgesetze strikt zu beachten
  • den guten Ruf der ZH-Security GmbH sowie ihrer Auftraggeber zu schützen und zu fördern
  • jederzeit respektvoll, ehrlich und verantwortungsbewusst aufzutreten
  • Diskriminierungen jeglicher Art – insbesondere aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu unterlassen
  • sich selbst oder anderen keine unzulässigen Vorteile zu verschaffen
  • private Interessen strikt von geschäftlichen Entscheidungen zu trennen
  • keine Geschenke, Vergünstigungen oder Vorteile von Kunden oder Geschäftspartnern einzufordern
  • Verstöße gegen diese Compliance-Regeln unverzüglich zu melden

Verbot von Bestechung und Korruption

Unzulässig und strikt untersagt ist es,

  • Amtsträgern oder Behördenvertretern Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um Einfluss auf amtliche Entscheidungen zu nehmen
  • Geschäftspartnern, Kollegen oder Dritten rechtswidrige persönliche Vorteile zu verschaffen
  • selbst unrechtmäßige Vorteile zu fordern oder anzunehmen
  • rechtswidriges Verhalten anderer zu dulden, zu fördern oder aktiv zu unterstützen
  • unzulässige Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen

Vermeidung des Anscheins von Korruption

Aufmerksamkeiten, Geschenke und Einladungen können Teil gesellschaftlicher Gepflogenheiten sein. Sie sind bei der ZH-Security GmbH grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie angemessen und transparent sind. Um jeden Eindruck von unlauterem Verhalten zu vermeiden, gelten folgende Leitlinien:

  • Geschenke oder Einladungen sind abzulehnen, wenn sie erkennbar mit einer Gegenleistung verknüpft sind
  • Zuwendungen dürfen nicht angenommen werden, wenn sie gegen Gesetze oder interne Vorgaben verstoßen
  • Trinkgelder sind erlaubt, sofern sie sich in einem üblichen Rahmen bewegen und keine Erwartungshaltung erzeugen
  • Mitarbeitende dürfen keine Zuwendungen oder Vorteile verlangen
  • Einladungen zu Freizeit- oder Veranstaltungsformaten im geschäftlichen Kontext sind nur dann zulässig, wenn sie maßvoll sind, dem Unternehmensimage nicht schaden und den fairen Wettbewerb nicht beeinträchtigen

Vermeidung von Interessenkonflikten

Private Beziehungen und geschäftliche Entscheidungen sind konsequent voneinander zu trennen. Zur Sicherstellung einer objektiven und fairen Zusammenarbeit gelten folgende Regeln:

  • nahestehende Personen dürfen bei Vergaben oder Aufträgen nicht bevorzugt werden
  • Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, bei denen Angehörige oder nahestehende Personen tätig sind, müssen mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden
  • Nebentätigkeiten bei Wettbewerbern sind grundsätzlich untersagt
  • Nebentätigkeiten bei Geschäftspartnern bedürfen einer vorherigen Genehmigung

Verantwortung in der Zusammenarbeit

Die ZH-Security GmbH erwartet von allen Mitarbeitenden, Dienstleistern und Geschäftspartnern,

  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze und rechtlichen Vorgaben
  • den konsequenten Verzicht auf Korruption und unlautere Geschäftspraktiken
  • die Beachtung der gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen
  • die aktive Unterstützung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • die Einhaltung von Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Umwelt- und Datenschutz
  • die Wahrung der Menschenrechte
  • die strikte Ablehnung von Kinderarbeit
  • die Beachtung der gesetzlichen Regelungen im internationalen Geschäftsverkehr
  • die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
  • den Verzicht auf Preisabsprachen oder Marktaufteilungen

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen – Mitarbeitende

Verstöße gegen diese Richtlinie können unter anderem folgende Maßnahmen nach sich ziehen:

  • arbeitsrechtliche Abmahnung
  • fristgerechte oder fristlose Kündigung
  • Schadenersatzforderungen durch Dritte
  • Schadenersatzansprüche der ZH-Security GmbH
  • Geldstrafen
  • strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen