Bei akuter Gefährdung von Leib, Leben und Freiheit ist es möglich, Schutz-Dienste bewaffnet auszuführen. In solchen Fällen verfügen wir über Sondergenehmigungen nach Gefährdungsklassen:
G1: | Die Person ist erheblich gefährdet – mit einem Anschlag ist zu rechnen. |
G2: | Die Person ist gefährdet – ein Anschlag ist nicht auszuschließen. |
G3: | Eine Gefährdung der Person – ist nicht auszuschließen. |
G4: | Belästigungen der Person – sind nicht auszuschließen. |