Gefährdungsklassen

Bei akuter Gefährdung von Leib, Leben und Freiheit ist es möglich, Schutz-Dienste bewaffnet auszuführen. In solchen Fällen verfügen wir über Sondergenehmigungen nach Gefährdungsklassen:

G1: Die Person ist erheblich gefährdet
– mit einem Anschlag ist zu rechnen.
G2: Die Person ist gefährdet
– ein Anschlag ist nicht auszuschließen.
G3: Eine Gefährdung der Person
– ist nicht auszuschließen.
G4: Belästigungen der Person
– sind nicht auszuschließen.